TA-Luft 2021: Betreiber müssen Dichtheit von Armaturen künftig nachweisen
Zum 1. Dezember 2025 treten die neuen Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft 2021) vollständig in Kraft. Damit verschärfen sich die Vorgaben zur Dichtheit von Armaturen in Anlagenbereichen, in denen flüchtige Emissionen entstehen können.





