Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung werden gebündelt und sollen künftig in einem gemeinsamen digitalen Prozess erledigt werden. Der Start erfolgt zunächst an zehn Pilotstandorten.
Wer ein Einzelunternehmen gründet, kann die Angaben für die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung ab sofort in einem gemeinsamen digitalen Prozess erfassen. Das zentrale Portal www.gruenden.gov.de führt durch beide Verfahren und vermeidet doppelte Eingaben.
Gründen schneller und kombinierter
Die direkte digitale Übermittlung an die zuständigen Behörden wird in den kommenden Wochen schrittweise an zehn Pilotstandorten freigeschaltet: Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Fulda einschließlich Petersberg, Goslar, Hamburg, Husum, Mannheim und München.
Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales:
„Wir haben versprochen, Gründen in Deutschland einfacher und schneller zu machen. Jetzt liefern wir den ersten konkreten Schritt: Aus zwei Behördengängen wird ein digitaler Prozess. Daten werden nur einmal erfasst und direkt an die zuständigen Stellen übermittelt. Wir starten an zehn Pilotstandorten, lernen im praktischen Betrieb und rollen die Lösung zügig bundesweit aus. Unser Ziel ist klar: Wer gründet, soll seine Zeit in die Geschäftsidee investieren, nicht in doppelte Formulare und Behördengänge.“Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Startup-Verbands:
„Der digitale Kombiantrag ist ein guter Start. Gründerinnen und Gründer können jetzt an den Pilotstandorten Gewerbeanmeldung und Steuernummer in einem Schritt digital erledigen, statt von Amt zu Amt zu laufen. Das zeigt, was möglich ist, wenn Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten. Jetzt muss der Kombiantrag zügig bundesweit ausgerollt werden. Damit das 24-Stunden-Ziel auch für GmbH-Gründungen Realität wird, muss das Gründungsbeschleunigungsgesetz schnell folgen.“
So funktioniert der Kombiantrag
An den Pilotstandorten können die Angaben vollständig digital an die zuständigen Gewerbe- und Finanzbehörden übermittelt werden.
In allen anderen Regionen unterstützt das Portal bereits beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung und erstellt ein fertiges Dokument, das per E-Mail oder Post an das zuständige Gewerbeamt übermittelt werden kann.
Die steuerliche Erfassung erfolgt weiterhin bundesweit digital über die Finanzverwaltung.
Der Kombiantrag basiert auf der Gründerplattform der KfW, die seit 2018 im Einsatz ist. Gemeinsam mit den Pilotstandorten wurde er an die Anforderungen der Verwaltung angepasst. Die geführte Dateneingabe hilft, Fehler zu vermeiden und Rückfragen der Behörden zu reduzieren.
Wie es weitergeht
Der Kombiantrag ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer bundesweit möglichen Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden. Weitere Standorte und Rechtsformen sollen zügig folgen.
Das BMDS und die beteiligten Landesministerien in Bayern, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen führen ihre bisherigen Arbeiten im gemeinsamen Bund-Länder-Projekt „G24 – Gemeinsam schneller gründen“ zusammen.
Das Projekt bündelt die Vorhaben „Schneller Gründen“ des BMDS und „Gründen in 24 Stunden“ des IT-Planungsrats.
Ziel sind die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für durchgängig digitale und in Standardfällen automatisierte Gründungsverfahren.
Dazu gehören das geplante Gründungsbeschleunigungsgesetz sowie die digitale Verknüpfung von Registerabfragen, steuerlicher Erfassung und Meldungen an die Sozialversicherungsträger.







