Erste PFAS-Verbote seit Anfang 2026 in Kraft

Die Europäische Union verschärft ihre Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Mit der im September 2024 verabschiedeten Verordnung (EU) 2024/2462 hat die EU verbindliche Vorgaben beschlossen, die ab 2026 schrittweise in Kraft treten und den Einsatz bestimmter PFAS in zahlreichen Produkten untersagen.

von | 13.02.26

Ab April 2026 ist PFAS unter anderem in Feuerlöschschäumen verboten.
Quelle: AdobeStock, Chris Anton
Fachverband bereitet sich auf mögliches PFAS-Verbot vor

Betroffen sind vor allem Alltagsanwendungen wie Textilien, Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton, Kosmetika sowie Feuerlöschschäume. Die Regelung markiert einen weiteren wichtigen Schritt im Umgang mit einer Stoffgruppe, die aufgrund ihrer hohen Umweltpersistenz seit Jahren politisch und gesellschaftlich umstritten ist.

PFAS sind synthetisch hergestellte Chemikalien, die sich durch eine hohe chemische Stabilität sowie wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften auszeichnen. Diese Merkmale haben sie über Jahrzehnte hinweg für zahlreiche industrielle und gewerbliche Anwendungen unverzichtbar gemacht. Gleichzeitig stehen viele Vertreter der Stoffgruppe im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein und sich dauerhaft in Umwelt und Organismen anzureichern. Vor diesem Hintergrund verfolgt die EU das Ziel, Risiken durch PFAS schrittweise zu reduzieren und deren Einsatz auf unverzichtbare Anwendungen zu begrenzen.

Kein PFAS mehr ab Oktober 2026 in Verbraucherprodukten

Die nun beschlossene Verordnung sieht vor, dass erste Verbote ab April 2026 greifen, insbesondere im Bereich von Feuerlöschschäumen, die für Ausbildungs-, Prüf- und öffentliche Feuerwehrzwecke eingesetzt werden. Ab Oktober 2026 dürfen die in der Verordnung definierten PFAS zudem in zahlreichen Verbraucherprodukten nicht mehr verwendet werden.

Weitere Einschränkungen folgen in den darauffolgenden Jahren. Bestimmte Anwendungen, etwa in der Medizintechnik, bei persönlicher Schutzausrüstung oder im Bauwesen, bleiben vorerst ausgenommen. Produkte, die bereits vor den jeweiligen Stichtagen in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Die aktuelle Verordnung ist Teil einer längerfristigen europäischen Strategie. Bereits in den vergangenen Jahren wurden einzelne PFAS wie PFOA verboten. Parallel dazu läuft auf EU-Ebene ein deutlich weitergehender Regulierungsprozess. Im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH wurde ein Vorschlag für ein nahezu vollständiges PFAS-Verbot eingebracht, der Gegenstand einer umfangreichen öffentlichen Konsultation war. Diese Konsultation hat eine außergewöhnlich hohe Zahl an Stellungnahmen aus Industrie, Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft ausgelöst und verdeutlicht die Tragweite des Vorhabens.

Diskussion über Generalverbot hält an

Im laufenden Jahr konzentrieren sich die Arbeiten der EU-Behörden auf die Auswertung dieser Konsultation und die weitere politische Abstimmung. Eine Entscheidung über ein mögliches umfassendes PFAS-Verbot steht noch aus. Beobachter gehen derzeit nicht davon aus, dass ein solches Generalverbot vor 2027 in Kraft treten könnte. Dennoch gilt die Richtung der europäischen Chemikalienpolitik als klar: Der regulatorische Druck auf PFAS-Anwendungen wird weiter zunehmen.

Für die Industrie hat diese Entwicklung weitreichende Konsequenzen. Während die neuen Verbote zunächst vor allem Konsumgüter betreffen, rücken technische Anwendungen zunehmend in den Fokus der Debatte. Dies gilt auch für die Dichtungsindustrie, in der PFAS-haltige Fluorpolymere wie Polytetrafluorethylen aufgrund ihrer chemischen Beständigkeit, Temperaturfestigkeit und Langlebigkeit eine zentrale Rolle spielen. Auch wenn diese Anwendungen von der aktuellen Verordnung weitgehend unberührt bleiben, beobachten Hersteller die Diskussion um ein mögliches Generalverbot mit wachsender Aufmerksamkeit.

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