Branche
FS Logoi

Erste PFAS-Verbote seit Anfang 2026 in Kraft

Die Europäische Union verschärft ihre Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Mit der im September 2024 verabschiedeten Verordnung (EU) 2024/2462 hat die EU verbindliche Vorgaben beschlossen, die ab 2026 schrittweise in Kraft treten und den Einsatz bestimmter PFAS in zahlreichen Produkten untersagen.

von | 13.02.26

Ab April 2026 ist PFAS unter anderem in Feuerlöschschäumen verboten.
Quelle: AdobeStock, Chris Anton
Fachverband bereitet sich auf mögliches PFAS-Verbot vor

Betroffen sind vor allem Alltagsanwendungen wie Textilien, Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton, Kosmetika sowie Feuerlöschschäume. Die Regelung markiert einen weiteren wichtigen Schritt im Umgang mit einer Stoffgruppe, die aufgrund ihrer hohen Umweltpersistenz seit Jahren politisch und gesellschaftlich umstritten ist.

PFAS sind synthetisch hergestellte Chemikalien, die sich durch eine hohe chemische Stabilität sowie wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften auszeichnen. Diese Merkmale haben sie über Jahrzehnte hinweg für zahlreiche industrielle und gewerbliche Anwendungen unverzichtbar gemacht. Gleichzeitig stehen viele Vertreter der Stoffgruppe im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein und sich dauerhaft in Umwelt und Organismen anzureichern. Vor diesem Hintergrund verfolgt die EU das Ziel, Risiken durch PFAS schrittweise zu reduzieren und deren Einsatz auf unverzichtbare Anwendungen zu begrenzen.

Kein PFAS mehr ab Oktober 2026 in Verbraucherprodukten

Die nun beschlossene Verordnung sieht vor, dass erste Verbote ab April 2026 greifen, insbesondere im Bereich von Feuerlöschschäumen, die für Ausbildungs-, Prüf- und öffentliche Feuerwehrzwecke eingesetzt werden. Ab Oktober 2026 dürfen die in der Verordnung definierten PFAS zudem in zahlreichen Verbraucherprodukten nicht mehr verwendet werden.

Weitere Einschränkungen folgen in den darauffolgenden Jahren. Bestimmte Anwendungen, etwa in der Medizintechnik, bei persönlicher Schutzausrüstung oder im Bauwesen, bleiben vorerst ausgenommen. Produkte, die bereits vor den jeweiligen Stichtagen in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Die aktuelle Verordnung ist Teil einer längerfristigen europäischen Strategie. Bereits in den vergangenen Jahren wurden einzelne PFAS wie PFOA verboten. Parallel dazu läuft auf EU-Ebene ein deutlich weitergehender Regulierungsprozess. Im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH wurde ein Vorschlag für ein nahezu vollständiges PFAS-Verbot eingebracht, der Gegenstand einer umfangreichen öffentlichen Konsultation war. Diese Konsultation hat eine außergewöhnlich hohe Zahl an Stellungnahmen aus Industrie, Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft ausgelöst und verdeutlicht die Tragweite des Vorhabens.

Diskussion über Generalverbot hält an

Im laufenden Jahr konzentrieren sich die Arbeiten der EU-Behörden auf die Auswertung dieser Konsultation und die weitere politische Abstimmung. Eine Entscheidung über ein mögliches umfassendes PFAS-Verbot steht noch aus. Beobachter gehen derzeit nicht davon aus, dass ein solches Generalverbot vor 2027 in Kraft treten könnte. Dennoch gilt die Richtung der europäischen Chemikalienpolitik als klar: Der regulatorische Druck auf PFAS-Anwendungen wird weiter zunehmen.

Für die Industrie hat diese Entwicklung weitreichende Konsequenzen. Während die neuen Verbote zunächst vor allem Konsumgüter betreffen, rücken technische Anwendungen zunehmend in den Fokus der Debatte. Dies gilt auch für die Dichtungsindustrie, in der PFAS-haltige Fluorpolymere wie Polytetrafluorethylen aufgrund ihrer chemischen Beständigkeit, Temperaturfestigkeit und Langlebigkeit eine zentrale Rolle spielen. Auch wenn diese Anwendungen von der aktuellen Verordnung weitgehend unberührt bleiben, beobachten Hersteller die Diskussion um ein mögliches Generalverbot mit wachsender Aufmerksamkeit.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Jetzt Newsletter abonnieren

Die wichtigsten Branchen-News, regelmäßig in Ihrem Postfach.

Hier anmelden

Goetze Armaturen mit neuem Standort
Goetze Armaturen mit neuem Standort

Darauf eine Bratwurst. Die Firma Goetze Armaturen verabschiedet sich von einem Ort, der über Jahrzehnte ein fester Standort war: Robert-Mayer-Straße 21, 71636 Ludwigsburg. Ein Ort, weitaus aus mehr als nur eine Adresse.

mehr lesen
Erdgasreinigungsanlage in Kanada: 4-Wege-Spezialarmaturen
Erdgasreinigungsanlage in Kanada: 4-Wege-Spezialarmaturen

Wenn Armaturen ein halbes Jahrhundert durchhalten, spricht das für sich. OHL Gutermuth liefert seit den 1970er Jahren Schlüsselkomponenten für nahezu alle Erdgasreinigungsanlagen in Kanada und zählt in Alberta sowie British Columbia zu den führenden Anbietern großer Heizmantelventile. Viele der heute ausgetauschten Armaturen waren mehr als 50 Jahre zuverlässig im Einsatz.

mehr lesen
Freudenberg stärkt Geschäft im Energiesektor
Freudenberg stärkt Geschäft im Energiesektor

Die Freudenberg-Gruppe stärkt ihr Geschäft im Energiesektor. Die Geschäftsgruppe Freudenberg Flow Technologies hat zum 19. Mai 2026 das Unternehmen Balmoral Comtec erworben und stärkt damit die globale Geschäftseinheit Connectors and Sealing Solutions, die auf kritische Dichtungs- und Verbindungslösungen sowie Dienstleistungen im Energiesektor spezialisiert ist. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

mehr lesen
Neues Ausbildungszentrum: Fachkräfte made in Forchtenberg
Neues Ausbildungszentrum: Fachkräfte made in Forchtenberg

Fachkräfte fallen nicht vom Himmel, sie werden ausgebildet. Umso wichtiger sind Investitionen in moderne Lernorte, die junge Menschen auf die Anforderungen der Industrie von morgen vorbereiten. Mit dem neuen Ausbildungszentrum „XX-Campus“ setzt die müller co-ax gmbh am Stammsitz in Forchtenberg genau hier an.

mehr lesen

Sie möchten unser Fachmagazin „Industriearmaturen & Dichtungstechnik“ unverbindlich testen?

Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen „Industriearmaturen & Dichtungstechnik“ kostenlos und unverbindlich zur Probe!

Cover 01-2026_klein