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Fit für 2027? Online-Check prüft die Technische Dokumentation

Der Countdown läuft. Ab Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 verbindlich für neu in Verkehr gebrachte Maschinen und Anlagen. Ein kostenloser Online-Check zeigt Unternehmen, wie gut ihre Technische Dokumentation bereits aufgestellt ist und wo noch Handlungsbedarf besteht.

von | 30.07.26

EU-Maschinenverordnung: Kostenloser Check deckt Dokumentationslücken auf.
Quelle: Cigus (KI-generiert)

Mit der EU-Maschinenverordnung ändern sich ab Januar 2027 die Anforderungen an Hersteller von Maschinen und Anlagen, die ihre Produkte erstmals auf dem europäischen Markt bereitstellen.

Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Technische Dokumentation und ihre Prozesse den neuen Vorgaben entsprechen. Ein kostenloser Online-Check des Engineering-Unternehmens cigus bietet dafür eine erste Orientierung.

EU-Maschinenverordnung: Digitalisierung stärker im Fokus

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 berücksichtigt die zunehmende Digitalisierung im Maschinenbau. Im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen gewinnen softwarebasierte Sicherheitsfunktionen, vernetzte Systeme sowie Cybersecurity an Bedeutung.

Auch Fernzugriffe und Fernwartung müssen künftig im Rahmen der Risikobeurteilung berücksichtigt und in der Technischen Dokumentation nachvollziehbar beschrieben werden.

Nach Angaben von cigus besteht jedoch nicht zwangsläufig die Notwendigkeit, bestehende Dokumentationen vollständig neu zu erstellen. Häufig genügt eine gezielte Überprüfung vorhandener Unterlagen, um diese an die neuen Anforderungen anzupassen.

Online-Check liefert erste Orientierung

Mit dem kostenlosen MVO-Check können Unternehmen innerhalb weniger Minuten einschätzen, ob ihre Dokumentation bereits wesentliche Anforderungen erfüllt oder ob Handlungsbedarf besteht.

Das Tool versteht sich als unverbindlicher Einstieg in die Vorbereitung auf die neue Verordnung und gibt, abhängig vom Ergebnis, erste Hinweise auf mögliche Maßnahmen.

„Viele Betriebe wissen, dass die Maschinenverordnung kommt. Häufig ist jedoch unklar, welche konkreten Auswirkungen sie auf bestehende Dokumentationen und Prozesse hat“, erklärt Jens Feuerlein, Geschäftsführer von cigus.

Generell keine Nachrüstpflicht für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen

Für Unternehmen der Prozess- und Fertigungsindustrie bedeutet die neue Verordnung insbesondere, dass Software, digitale Funktionen und IT-Sicherheitsaspekte stärker in die technische Bewertung von Maschinen einbezogen werden müssen. Dies betrifft sowohl Hersteller neuer Anlagen als auch die Dokumentationsprozesse im Engineering.

Eine generelle Nachrüstpflicht für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen besteht nach den vorliegenden Informationen nicht. Für Maschinen und Anlagen, die nach dem 20. Januar 2027 erstmals auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, gelten jedoch die neuen Dokumentationsanforderungen verbindlich.

Eine frühzeitige Bestandsaufnahme kann dazu beitragen, notwendige Anpassungen rechtzeitig zu planen und kurzfristigen Umsetzungsaufwand zu vermeiden.

Die EU-Maschinenverordnung erweitert die Anforderungen an die Technische Dokumentation insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, Software und Cybersecurity. Ein strukturierter Vorab-Check kann Unternehmen dabei unterstützen, den eigenen Dokumentationsstand zu bewerten und erforderliche Maßnahmen frühzeitig einzuplanen.

Weitere Informationen gibt es unter www.cigus.de.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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