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KSB: Aufsichtsrat verliert Mitglieder

Mit Dr. Jörg Matthias Großmann zum 14. April 2017 wird bereits das vierte Mitglied des Aufsichtsrats der KSB AG innerhalb weniger Wochen sein Amt niederlegen.

von | 30.05.20

Mit Dr. Jörg Matthias Großmann zum 14. April 2017 wird bereits das vierte Mitglied des Aufsichtsrats der KSB AG innerhalb weniger Wochen sein Amt niederlegen.
Alle vier begründeten dies mit unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der weiteren Ausrichtung des Unternehmens – wie KSB in Ad-hoc-Mitteilungen verlauten ließ. KSB hatte zuvor bereits mitgeteilt, dass Vorstand und Aufsichtsrat am Januar 2017 einen Wechsel der Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien angekündigt haben. Darüber wird am 10. Mai 2017 die Hauptversammlung beschließen, in der die Klein Pumpen GmbH, die mehrheitlich der gemeinnützigen KSB-Stiftung gehört, über rund 80 Prozent der stimmberechtigten Aktien verfügt. Am Ausgang der Abstimmung können also wenig Zweifel bestehen.
Die neue KSB SE & Co. KGaA und damit der KSB-Konzern wird dann nicht mehr durch einen Vorstand, sondern durch ein Gremium aus neun geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Direktoren geleitet. Gleichzeitig wird der KSB-Aufsichtsrat durch die Änderung der Rechtsform an Einfluss verlieren.

Alle vier begründeten dies mit unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der weiteren Ausrichtung des Unternehmens – wie KSB in Ad-hoc-Mitteilungen verlauten ließ. KSB hatte zuvor bereits mitgeteilt, dass Vorstand und Aufsichtsrat am Januar 2017 einen Wechsel der Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien angekündigt haben. Darüber wird am 10. Mai 2017 die Hauptversammlung beschließen, in der die Klein Pumpen GmbH, die mehrheitlich der gemeinnützigen KSB-Stiftung gehört, über rund 80 Prozent der stimmberechtigten Aktien verfügt. Am Ausgang der Abstimmung können also wenig Zweifel bestehen.
Die neue KSB SE & Co. KGaA und damit der KSB-Konzern wird dann nicht mehr durch einen Vorstand, sondern durch ein Gremium aus neun geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Direktoren geleitet. Gleichzeitig wird der KSB-Aufsichtsrat durch die Änderung der Rechtsform an Einfluss verlieren.

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