Schon im April 2024 berichtete die „IAD“ über das sich anbahnende PFAS-Verbot in Frankreich. Nun führen die Franzosen ein Verbot für die Verwendung von sogenannten Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Kosmetik und Kleidung ein. Ausnahmen bestehen jedoch für Schutzkleidung und entsprechende Schuhe, die etwa von Sicherheitskräften und der Feuerwehr getragen werden.
„Ich nehme an, dass wir PFAS in Textilien und Kosmetika verbieten. Wenn sie nicht wesentlich sind und es Alternativen gibt, muss man auf sie verzichten“, betonte Agnès Pannier-Runacher, die Ministerin für den ökologischen Wandel, in der Zeitung Le Parisien-Aujourd’hui en France.
Massive Exposition immer ernster
PFAS sind in unserer Umwelt allgegenwärtig. Sie sind eine große Familie von 5000 bis 10.000 Substanzen. PFAS haben eine chemische Gemeinsamkeit: Sie enthalten eine Kohlenstoff-Fluor-Bindung. Diese besonders stabile Bindung verleiht ihnen wertvolle Eigenschaften. PFAS sind wasser-, hitze- und korrosionsbeständig, antiadhäsiv, wasserfest und eignen sich hervorragend als elektrische Isolatoren.
Das geht so weit, dass sie in Alltagsgegenstände eingedrungen sind. Sie sind in wasserdichter Kleidung, Pfannen, Stents in der Kardiologie und in bestimmten Medikamenten wie Prozac enthalten.
„Die Kehrseite dieser Qualitäten ist von großer Bedeutung“, betonte der parlamentarische Bericht, der den grünen Gesetzesvorschlag begleitete. „Diese Stoffe werden in der Umwelt nicht oder nur sehr wenig abgebaut. Diese erlittene, massive Exposition erscheint immer ernster, da Wissenschaftler davon ausgehen, dass diese Substanzen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen.“
Plädoyer für einen differenzierten Ansatz
Nicht alle PFAS sind jedoch gleich. Vor einem Jahr erklärte Roland Lescure, der frühere Industrieminister:
„PFOS (Perfluoroctansulfonat, eine Art von PFAS) ist verboten, und PHHxA (eine Untergruppe von PFAS) wird verboten werden. Umgekehrt sind PFAS, die in elektrischen Batterien oder Pfannen enthalten sind, wahrscheinlich nicht gefährlich.“
Auch der derzeitige Industrieminister Marc Ferracci plädierte für einen differenzierten Ansatz je nach Gefährlichkeit der einzelnen Stoffe. Tatsächlich dürfte das Gesetz der Kosmetikbranche nicht schaden. Die Kosmetikindustrie hat sich bereits im Oktober 2023 verpflichtet, PFAS ab dem 1. Januar 2026 aus ihren Produkten zu verbannen. Genau dann, wenn der Gesetzentwurf in Kraft tritt, falls er angenommen wird.
„Die Verwendung von PFAS in Kosmetika ist ein Restbestand“, erklärt Emmanuel Guichard, Delegierter der Fédération des entreprises de la beauté (Verband der Schönheitsunternehmen). „Im Jahr 2020 fielen 80 von 30.000 Inhaltsstoffen in diese Kategorie. Heute sind es nur noch acht, und sie werden nicht einmal wegen ihrer PFAS-Eigenschaften (Widerstandsfähigkeit usw.) verwendet. Unsere Verbraucher wollen keine Produkte kaufen, die sie enthalten, und sie sind nicht sehr schwer zu ersetzen. Also haben wir uns freiwillig dazu verpflichtet, auf sie zu verzichten“.
Ewigkeitschemikalien im Trinkwasser: Kontrollpflicht
Die Industrie ist zwar von einem vollständigen Verbot von PFAS verschont geblieben, aber sie wird nicht völlig vergessen. In Artikel 2 des Gesetzesvorschlags wird die Einleitung von PFAS in Gewässer nach dem Verursacherprinzip zu den Verschmutzungsquellen hinzugefügt.
Dafür muss eine Gebühr gezahlt werden. Diese Gebühr fließt in den Haushalt der Wasserbehörden. Eine solche Maßnahme wird vor allem die chemische Industrie betreffen und dem Parlamentsbericht zufolge rund 2 % der Einnahmen einbringen.
Frankreich ist nicht das einzige Land, das Gesetze zu diesem Thema erlässt. Auch die Europäische Union beschäftigt sich mit PFAS, und zwar auf Initiative mehrerer nordischer Länder, die ein Verbot aller PFAS für bestimmte Verwendungszwecke anstreben.
Dazu braucht es aber Alternativen. Frankreich hat sich seinerseits für ein Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen ausgesprochen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) prüft derzeit die Beiträge, die ihr im Rahmen der 2023 eingeleiteten Konsultation übermittelt wurden, und wird ihre Schlussfolgerungen voraussichtlich bis 2026 oder 2027 vorlegen.






