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TÜV Rheinland von EU-Kommission als Notified Body anerkannt

Unsere Welt wird zunehmend von Maschinen geprägt. Sie werden intelligenter, leistungsfähiger und vielseitiger. Mit der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 setzt die EU-Kommission neue Maßstäbe für den Schutz von Mensch und Technik.

von | 22.04.25

Der TÜV Rheinland wurde als Benannte Stelle zur Prüfung und Zertifizierung nach der neuen Maschinenverordnung anerkannt.
Quelle: AdobeStock / andov
TÜV Rheinland von EU-Kommission als Notified Body anerkannt

Der TÜV Rheinland übernimmt dabei nun eine Schlüsselrolle: Die EU-Kommission hat das Unternehmen offiziell als Benannte Stelle für Prüfung und Zertifizierung nach der neuen Maschinenverordnung anerkannt. Damit kann der TÜV Rheinland Unternehmen auf einem normgerechten Weg in die Zukunft der Industrie umfassend unterstützen.

„Die wesentlichen Neuerungen der Maschinenverordnung betreffen die Digitalisierung und Konnektivität von Maschinen. Besonders im Fokus stehen: Künstliche Intelligenz (KI), Cyber-Sicherheit, Mensch-Roboter-Kollaboration sowie die Vernetzung von Maschinen über das Internet“, erklärt Thomas Koester, Globaler Leiter Technisches Kompetenzcenter Industriemaschinen von TÜV Rheinland.

 

„Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission strengere Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen definiert wie Schutz durch Software-Updates und Schutz vor Cyber-Angriffen.“

Neue Maschinenrichtlinie der EU-Kommission gilt ab 2027

Die Verordnung der EU-Kommission gilt explizit für Maschinen und dazugehörige Produkte wie auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, Gelenkwellen und unvollständige Maschinen. Ausgenommen sind unter anderem Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen sowie die meisten Haushalts- und Bürogeräte.

Ab dem 20. Januar 2027 müssen Hersteller die neuen Anforderungen der Maschinenrichtlinie verpflichtend einhalten. Koester empfiehlt: „Hersteller von Industriemaschinen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und die Übergangsfrist nutzen, um ihre Maschinen und Prozesse entsprechend anzupassen.“

Als Benannte Stelle bietet der TÜV Rheinland Unterstützung für Hersteller an in Form von Prüf- und Zertifizierungsservices gemäß den neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Die Fachleute des Unternehmens prüfen beispielsweise die Plausibilität von Dokumenten zur Cyber-Sicherheit und nehmen individuelle Konformitätsbewertungen vor.

Mit einer frühzeitigen Vorbereitung können Hersteller Ausfallzeiten und zusätzliche Kosten vermeiden und ihre Maschinen schneller auf den europäischen Markt bringen. Die Experten des TÜV Rheinland unterstützen mit maßgeschneiderten Prüfverfahren und sorgen dafür, dass Unternehmen die neuen Anforderungen wirksam umsetzen können.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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