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VDMA: „PFAS-Verbot gefährdet Geschäftsgrundlage für Armaturen“

Wenige Tage vor Ende der öffentlichen Konsultation zu einem möglichen PFAS-Verbot in der EU warnt der VDMA erneut vor den Konsequenzen.

von | 20.09.23

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat ihren Hauptsitz in Helsinki und entscheidet über ein mögliches PFAS-Verbot.
Quelle: Wikimedia / Vadelmavene
PFAS-Generalverbot gefährdet Geschäftsgrundlage für Armaturen

Das geplante EU-Vorhaben, den Einsatz der kompletten PFAS-Stoffgruppe pauschal zu verbieten, gefährdet zahlreiche industrielle Prozesse. Dazu zählen auch die Produktion und der Handel mit Industriearmaturen. Wenige Tage vor Ende der öffentlichen Konsultation warnt der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erneut vor den Konsequenzen.

PFAS kommen in wichtigen Schlüsselindustrien zum Einsatz: Von Lieferungen dringend benötigter Gase über die Herstellung der Corona-Impfstoffe bis hin zur Pasteurisierung von Milch. Armaturen sichern essenzielle Bereiche in der Industrie und auch im Alltag der Menschen in Deutschland und Europa.

„Ohne PFAS wären Industriearmaturen in ihren Absatzbranchen Chemie- und Pharmaindustrie, im Kraftwerksbau oder beim aktuellen Wachstumsmarkt Wasserstoff nicht mehr nutzbar, was nicht nur die Energiewende ausbremsen würde“, sagt Axel Weidner, Gesellschafter der Mankenberg GmbH und Vorsitzender des Fachverbands Armaturen. „Ohne sie sind auch keine sicheren Prozesse in den genannten systemrelevanten Schlüsselindustrien möglich.“

VDMA fordert Ausnahmen

Um die Interessen der Branche zu wahren, hat der VDMA Fachverband Armaturen eine Stellungnahme für den Bereich Industriearmaturen zum PFAS-Beschränkungsvorhaben verfasst. Diese zeigt, weshalb ein unreflektiertes allgemeines Verbot von PFAS – also auch von denjenigen Stoffen mit geringem Gefährdungspotenzial in Industriearmaturen – der Industrie schweren Schaden zufügen würde.

Der Verband fordert in seiner Stellungnahme die generelle Ausnahme von Fluorpolymeren aus dem geplanten PFAS-Generalverbot. Bei den Fluorpolymeren handelt es sich um Hochleistungskunststoffe, die sich durch eine besonders hohe Beständigkeit auszeichnen. Sie wirken dichtend, wasserabweisend, reibungsvermindernd und verhindern das Anhaften von Substanzen.

PFAS für die Industriearmaturenbranche unverzichtbar

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen werden zwar nicht direkt in der Produktion von Armaturen verwendet, allerdings beinhalten Dichtungen, Membrane, Auskleidungen und viele andere Teile PFAS. Diese PFAS-Substanzen kommen jedoch nicht mit der Umwelt in Berührung und weisen als Fluorpolymere ein geringes Gefährdungspotenzial in der Nutzungsphase auf.

Für die Industrie sind sie derzeit unverzichtbar, denn erst durch den Einsatz von PFAS-Stoffen sind Armaturen beispielsweise vor Korrosion und Versagen geschützt. Außerdem gewährleisten sie so Sicherheit für Mensch und Umwelt.

„Ohne PFAS würde nach dem heutigen Stand keines unserer Produkte funktionieren. Selbst, wenn kurzfristig Alternativen entwickelt würden, werden wir mehrere Jahre benötigen, um alle notwendigen Qualifizierungen für alle Produkte zu erneuern“, erläutert Dr. Thomas Steckenreiter, CTO bei der SAMSON AG und Vorstandsmitglied der VDMA Fachabteilung Industriearmaturen.

Stellungnahme auch vom VDMA Fachverband Gebäudearmaturen

Der VDMA Fachverband Armaturen hat auch für den Bereich Gebäudearmaturen eine Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsvorhaben verfasst.

„Als Unternehmer sehen wir uns selbst in der Pflicht, alles in unserem Einflussbereich Machbare zu tun, um die Umwelt zu schützen und nachhaltig zu handeln. Entsprechend unterstützen wir den Wandel, weg von der Verwendung von unangemessenen Stoffen, hin zu zeitgemäßen, alternativen Stoffen“, betont Stefan Gesing, CEO der Dornbracht AG & Co. KG und Vorsitzender der VDMA Fachabteilung Gebäudearmaturen.

 

„Ein pauschales PFAS-Verbot ohne verfügbare Stoff-Alternativen würde den betroffenen Unternehmen im Extremfall jedoch die Geschäftsgrundlage entziehen. Zumindest würde es sie erheblich benachteiligen gegenüber Unternehmen, die außerhalb Deutschlands und der EU produzieren“.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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