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Erstes EU-Land beschließt PFAS-Beschränkungen

Im vergangenen Jahr hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine vorläufige Fassung für ein zukünftiges PFAS-Verbot veröffentlicht. Die Stoffgruppe der per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen hat eine hohe Beständigkeit und wird häufig als „ewiger Schadstoff“ bezeichnet. Erstmalig hat nun ein Land in Europa ein Gesetz zur Bekämpfung von PFAS verabschiedet.

von | 26.04.24

Ab 2030 soll es in Frankreich keine Textilien mehr mit PFAS geben.
Quelle: AdobeStock / Ondra
Erstes EU-Land beschließt PFAS-Beschränkungen

Im vergangenen Jahr hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine vorläufige Fassung für ein zukünftiges PFAS-Verbot veröffentlicht. Die Stoffgruppe der per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen hat eine hohe Beständigkeit und wird häufig als „ewiger Schadstoff“ bezeichnet. Erstmalig hat nun ein Land in Europa ein Gesetz zur Bekämpfung von PFAS verabschiedet.

Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung und Raumplanung der französischen Nationalversammlung hat Anfang April einstimmig einen Gesetzentwurf beschlossen, der darauf abzielt, die Herstellung und den Vertrieb von Produkten einzuschränken, die PFAS enthalten.

PFAS-Verbot für Konsumgüter ab 2030

Das in Frankreich verabschiedete Gesetz umfasst drei Artikel. Der erste untersagt die Produktion, den Import, Export sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Produkten, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen. Um dies zu erreichen, sieht der Text ein Verbot von PFAS-haltigen Küchenutensilien, Skiwachs, Kosmetika und Kleidung ab 2026 und ein generelles Verbot aller anderen Textilien ab 2030 vor.

Der zweite Artikel zielt darauf ab, PFAS in die Überwachungsparameter für Trinkwasser aufzunehmen. Beim dritten Artikel handelt es sich um eine Abgabe für Hersteller, die 100 g oder mehr per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen in die Umwelt freisetzen. Dies ist bekannt als das Verursacherprinzip, eines der Grundprinzipien der EU-Umweltpolitik. Es bedeutet, dass die Verursacher die Kosten für die durch ihre Aktivitäten verursachte Umweltverschmutzung tragen müssen, was auch vom Europäischen Rechnungshof bestätigt wurde.

„Der Kampf ist noch nicht gewonnen, aber heute haben wir einen ersten wichtigen Sieg gegen PFAS errungen“, sagte der Umweltschützer und französische Abgeordnete Nicolas Thierry.

Entscheidung wohl erst 2028

Im Januar 2023 reichten Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und Schweden einen Vorschlag zur Beschränkung der Ewigkeitschemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Zahlreiche Industrievertreter – unter anderem auch aus dem Bereich der Dichtungstechnik – äußerten ihren Unmut und beteiligten sich an einer Konsultation (IAD berichtete).

„Dieser Vorschlag der fünf Behörden unterstützt die Ambitionen der EU-Chemikalienstrategie und des Aktionsplans „Zero Pollution“. Unsere wissenschaftlichen Ausschüsse werden nun mit der Bewertung und Meinungsbildung beginnen“, sagte Peter van der Zandt, Direktor für Risikobewertung bei der ECHA, in einer damaligen Pressemitteilung.

Er bedauerte jedoch, dass diese Initiative einem langwierigen Entscheidungsprozess unterliege und im besten Fall erst 2027 oder 2028 abgeschlossen sein könne.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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